Werbebedingungen AdLINK Internet Media AG

1. GELTUNG

Soweit schriftlich nicht etwas anderes vereinbart worden ist, gelten für alle Dienstleistungen, Rechte und Pflichten unter den mit AdLINK Internet Media AG (nachstehend "AdLINK") abgeschlossenen Werbeaufträgen die vorliegenden Werbebedingungen sowie die jeweils aktuelle Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Werbeaufträge der Goldbach Media AG für Schweizer Gruppengesellschaften (nachstehend "AGB").

Die Werbebedingungen gelten ausschliesslich. Gegenbestätigungen des Werbeauftraggebers (nachstehend "der Auftraggeber") unter Hinweis auf seine eigene Werbe- oder Geschäftsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Abweichungen von diesen Werbebedingungen oder Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur, sofern und soweit AdLINK dies schriftlich bestätigt hat.

2. ABSCHLUSS DER WERBEVERTRÄGE

2.1. Grundsatz

Für den Abschluss der Werbeverträge gelten grundsätzlich die AGB.

2.2. Reservationen

Der Auftraggeber kann Werbeflächen unter Angabe des gewünschten Kampagnenstarts reservieren (die "Reservation"). Er muss die Reservation bis 10 Arbeitstage vor Kampagnenstart schriftlich oder elektronisch bestätigen oder zurückziehen. Erfolgt bis zu diesem Zeitpunkt keine Bestätigung oder kein Rückzug, wird die Reservation automatisch verbindlich.

3. WERBEMITTEL

3.1. Anlieferung

Der Auftraggeber ist verpflichtet, AdLINK das für die Distributionsform (Aufschaltung, Ausstrahlung etc.) der Werbung notwendige Material (insb. Werbemittel und –motive), auch innerhalb einer laufenden Kampagne, in dem von der AdLINK verlangten Format bis spätestens zu den folgenden Zeitpunkten vor dem bestätigten Distributionsstermin, Abweichungen im Einzelauftrag vorbehalten, auf eigene Kosten zur Verfügung zu stellen:

Websites:
3 Werktage für Gif, JPEG, Redirects Codes oder Tags
3 Werktage für Rich Media (HTML, Flash, Shockwave)
5 Werktage für PR-Texte und Spezialwerbemittel

Games:
20 Werktage

Mobilesites:
7 Werktage

Im Einzelfall können die Vorlaufzeiten aufgrund von speziellen Bestimmungen des Werbeträgers abweichen. AdLINK informiert diesfalls den Auftraggeber schnellstmöglich.

3.2. Verantwortung Qualität

Für die technische Qualität und inhaltliche Ausgestaltung der angelieferten Werbemittel ist allein der Auftraggeber und oder die Agentur verantwortlich.

3.3. Recht auf Zurückweisung

AdLINK ist nicht verpflichtet, die vom Auftraggeber und oder der Agentur gelieferten Werbemittel zu prüfen. AdLINK sowie die Werbeträger behalten sich auch bei rechtsverbindlich angenommenen Werbeaufträgen vor, vom Auftraggeber gelieferte Werbemittel aus rechtlichen, sittlichen oder ähnlichen Gründen zurückzuweisen. AdLINK ist insbesondere dazu berechtigt, Werbemittel wegen deren Herkunft, Inhalt, Form oder technischer Qualität oder zurückzuweisen. Eine Zurückweisung im vorgenannten Sinne teilt AdLINK dem Auftraggeber jeweils unverzüglich mit. Der Auftraggeber ist in diesem Falle dazu verpflichtet, unverzüglich ein neues bzw. abgeändertes Werbemittel zur Verfügung zu stellen. Sollten diese Ersatz-Werbemittel für die Einhaltung der vereinbarten Distributionszeitpunkts verspätet zur Verfügung gestellt werden, bleibt der volle Vergütungsanspruch von AdLINK so bestehen, als ob die Distribution zum vereinbarten Zeitpunkt erfolgt wäre.

4. DISTRIBUTION

4.1. Grundsatz

Ein von AdLINK wirksam bestätigter Auftrag verpflichtet den jeweiligen Werbeträger zur vereinbarungsgemässen Distribution der Werbung, wobei der Auftrag grundsätzlich auch eine Festlegung hinsichtlich des Distributionszeitpunktes und Ort (Platzierung auf Site) (Preisgruppe und Datum) vorsieht, letzteres vorbehaltlich nachfolgender Bestimmungen dieser Werbebedingungen.

4.2. Platzierung

Gebuchte Werbeformen werden von AdLINK gemäss den im Einzelnen vereinbarten Kriterien (hinsichtlich Tarifgruppe und/oder Leistungsgruppe und/oder Zeit und/oder Ort) platziert.

4.3. Umbuchung durch den Auftraggeber

Der Auftraggeber ist berechtigt, verbindlich angenommene Werbeaufträge innerhalb des Werbeträgers umzubuchen, wenn der Umbuchungswunsch AdLINK spätestens 3 Kalendertage vor dem vereinbarten Distributionstermin schriftlich oder elektronisch mitgeteilt wird, das vereinbarte monetäre Buchungsvolumen aufrecht erhalten bleibt, sich die Distribution des umgebuchten Volumens nicht wesentlich verzögert und AdLINK hinsichtlich der gewünschten neuen Distributionstermine und –orte über hinreichend freie Kapazitäten verfügt.

4.4. Konkurrenzausschluss und Angebotserweiterung

Ein Konkurrenzausschluss ist weder für einen bestimmten Werbeträger überhaupt oder für einzelne Kampagnen oder Distributionen vereinbart oder von AdLINK zugesichert.

AdLINK schliesst nicht aus und sichert auch nicht zu, dass neben den jeweils von AdLINK publizierten Angeboten und Angebots-strukturen keine weiteren Werbeplätze und/oder –zeiten angeboten und belegt werden.

4.5. Ausstrahlungszeitpunkt, -ort / Mängel

Kann die termingerechte Distribution der Werbung aus Gründen betreffend Gestaltung der Website (rsp. Mobilesite, Game oder eines anderen Werbeträgers), wegen höherer Gewalt (auch technische Störungen) oder von AdLINK nicht zu vertretender Umstände nicht eingehalten werden, wird die Distribution der Werbung von AdLINK auf einen anderen, nach Möglichkeit gleichwertigen, Platz innerhalb der vorgesehen Werbeträger verlegt.

Bei einer geringfügigen zeitlichen oder örtlichen (innerhalb des Werbeträgers) Verlagerung der Distribution, etwa aus Gründen betreffend Gestaltung der Website (rsp. Mobilesite, Game oder eines anderen Werbeträgers) oder aus technischen Gründen, bleibt der vereinbarte Tarif/Preis bestehen.

Bei erheblichen Verschiebungen wird der Auftraggeber unverzüglich hierüber von AdLINK in Kenntnis gesetzt. Unter erheblichen Verschiebungen sind dabei sowohl die Distribution ausserhalb des vereinbarten Tages bzw. Zeitraums zu verstehen wie auch die Distribution in einem anderen Werbeträger. Sofern der Auftraggeber der Verschiebung der Werbung bzw. der Einbettung der Werbung in ein anderes Umfeld (insb. andere Site oder anderer Site-Teil) nicht unverzüglich und schriftlich widerspricht, gilt dies als Einverständnis des Auftraggebers. Im Fall, dass die Werbung weder vorverlegt noch nachgeholt werden kann, oder im Fall, dass der Auftraggeber der vorgeschlagenen Vorverlegung, Nachholung oder Einbettung in ein anderes Umfeld widerspricht, hat der Auftraggeber Anspruch auf die Rückzahlung des Grundpreises gemäss Ziff. 3.1 AGB. Weitere Ansprüche des Auftraggebers, insbesondere ein Anspruch auf Rückzahlung, sind ausgeschlossen.

5. WEITERE BESTIMMUNGEN

5.1. Bar-Rabatte

In Abweichung zu Ziff. 4.1. AGB gewährt AdLINK ausschliesslich nicht rückwirkende Einzelauftragsrabattierung gemäss offizieller Tarifdokumentation.

5.2. Beraterkommissionen

Agenturen erhalten gem. Ziff. 4.3. AGB eine Beraterkommission in Höhe von 5% für Schweizer Agenturen und 15% für ausländische Agenturen gemessen am Auftragswert (nach Abzügen und ausschliesslich MWST).

5.3. Rücktrittsrecht

In Anwendung von Ziff. 9.3. AGB gewährt AdLINK dem Werbeauftraggeber folgendes spezielle Rücktrittsrecht.

Der Werbeauftraggeber kann durch schriftliche Erklärung (Fax oder E-Mail ebenfalls ausreichend) vom Werbeauftrag zurücktreten. Trifft die Rücktrittserklärung bis 7 Arbeitstage vor Kampagnenstart bei AdLINK ein, kann der Werbeauftraggeber ohne Kostenfolge vom Werbeauftrag zurücktreten, danach ist ein Rücktritt nur noch gegen eine prozentuale Entschädigung (Konventionalstrafe) gemessen am Nettowert des jeweiligen Werbeauftrages möglich:

zwischen 6 und 3 Arbeitstage: 50%
weniger als 3 Arbeitstage: 100%
nach Beginn: 100%

Allfällige durch den Rücktritt verursachte Kosten bei externen Websites gehen zulasten des Werbeauftraggebers.

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Küsnacht, 01. September 2009